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Bei der Erstellung der Pressemitteilungen ist jeder Journalist und Autor verpflichtet den Pressekodex strikt einzuhalten.
Sämtliche eingereichten Meldungen durchlaufen zwingend den Redaktionsprozess. Dieser sichert die Sichtung jeder einzelnen Meldung durch die Redaktion vor der Freischaltung zur Einhaltung des Pressekodex und der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Pressemitteilungen müssen in erster Linie sachlich informieren, so dass der Leser (der Bürger, der Verbraucher), relevante Informationen erhält.
Dabei behält sich die Redaktion ausdrücklich uneingeschränkt vor, selbst und eigenständig zu entscheiden, welche Artikel veröffentlicht oder abgelehnt werden. Es bedarf keinerlei Begründung der Redaktion bei der Ablehnung von eingereichten Meldungen.
Auch bereits freigeschaltete Meldungen können jederzeit von der Redaktion wieder entfernt werden. Auch hier erfolgt keine Benachrichtigung und Begründung.
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